Streit um Zufahrtsstraße und Freifläche: Wird ein mittelständisches Unternehmen aus Reinickendorf vertrieben?

Berlin plant, eine Zufahrtsstraße zu verkaufen, die bislang von einem benachbarten Unternehmen genutzt wird. Statt einer Einigung gibt es nun eine neue Eskalation.
Seit einiger Zeit gibt es Streit auf dem früheren Borsig-Gelände in Tegel. Konkret geht es um den Verkauf einer Zufahrtsstraße und einer Freifläche, die aktuell dem Land gehören, durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) an die ansässige German University in Cairo (GUC). Diese plant dort einen Erweiterungsbau.

Auf großes Unverständnis treffen diese Pläne bei der benachbarten Firma Nostalgic-Art Merchandising GmbH. Das mittelständische Unternehmen kaufte eigenen Angaben zufolge 2007 die historische Kanonenhalle auf dem Gelände und sanierte sie anschließend denkmalgerecht. Von hier aus produziert und liefert das Unternehmen Blechschilder, Dosen, Kaffeebecher, Wanduhr und Magnete, bedruckt mit Werbemotiven aus den 1950er Jahren, in mehr als 50 Länder.

Die Zufahrtsstraße nutzt das Unternehmen seit Beginn für logistische Zwecke. Durch den Verkauf der „betriebsnotwendigen Flächen“ an die private Hochschule würde die „Anlieferung und Logistik massiv beeinträchtigt“ werden, teilte das Unternehmen mit. Im schlimmsten Fall sieht der Geschäftsführer den Fortbestand am Standort und den Erhalt von rund fünfzig Arbeitsplätzen vor Ort in Gefahr, sagte Geschäftsführer Teja Engel.

Unrealistische Vorschläge des Bezirksamts
Nach mehreren Medienberichten, in denen das Unternehmen dem Bezirk Untätigkeit vorwarf, reagierte das Bezirksamt mit einer Pressemitteilung. Die Kern-Aussage ist bereits der Überschrift zu entnehmen: „Niemand wird aus Reinickendorf vertrieben“. Darin kritisiert die Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU): „Obwohl in Kürze ein weiteres Gespräch ansteht, bei dem erneut alle Optionen auf dem Tisch liegen, wird in Verkennung der Sachlage versucht, in den Medien Stimmung zu machen.“

Auch beschreibt das Bezirksamt, dass die Firma während der Anlieferung die Zufahrtsstraße blockiere, was wiederum die Rettungsdienste blockiere. Dem könne der Bezirk nicht zustimmen. Des Weiteren betont das Bezirksamt, dass „die Erschließung auch künftig möglich ist“, es lediglich „Anpassungen im Betriebsablauf“ bedarf.

Eine solche Anpassung ist möglicherweise die Anlieferung über das ehemalige Motorola-Gelände, wie das Bezirksamt vorschlug. Für Nostalgic-Art ist das allerdings keine angemessene Lösung. Diese Variante sei „in keiner Weise realistisch“, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Selbst wenn mehrere private Grundstückseigentümer einem dauerhaften, uneingeschränkten Wegerecht einräumen würden, „würde sich an der praktischen Anliefersituation nichts ändern: Die benötigten Rangier- und Wendemöglichkeiten direkt vor der Kanonenhalle bleiben unverzichtbar“, so die Firma.

Blockade statt Kompromiss
Auf eine kooperative Zusammenarbeit mit der GUC vertraut das Unternehmen ebenfalls nicht. Nostalgic-Art zufolge platzierte die Hochschule kürzlich einen Container vor ihrem Wareneingangstor. Das stehe „sinnbildlich dafür, wie künftig mit uns umgegangen würde, sollte die Hochschule Eigentümerin der Verkehrsfläche werden“. Tagesspiegel-Anfragen an die GUC zu der Thematik und der Frage, ob diese den Container dort platzierte, blieben bislang unbeantwortet.

Bei einem gemeinsamen Termin mit der Bezirksbürgermeisterin habe sich diese zwar bemüht gezeigt, trotzdem sei das Gespräch weitestgehend „ergebnislos“ gewesen, sagte Engel. Trotzdem hoffe das Unternehmen „weiterhin auf eine politische Lösung, die den Fortbestand unseres Betriebs und den Denkmalschutz der Kanonenhalle sichert“. Dabei hofft Engel darauf, dass der Verkauf nicht vollzogen wird oder die Hochschule zumindest ihre Pläne „minimal anpasst“, sodass sie Nostalgic-Art nicht gefährden.

Michael Hielscher, Sprecher des Bezirksamts, sagte auf Anfrage, dass das Bezirksamt aktuell mit allen Seiten im Gespräch sei, und deshalb keine weitere Auskunft möglich sei. Auch eine Sprecherin der BIM teilte mit, dass die laufenden Verhandlungs- und Gesprächsprozesse „der Vertraulichkeit unterliegen“, weshalb keine genauere Auskunft gegeben werden könne.

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